Mitglied werden
Um Mitglied zu werden können Sie das Beitrittsformular ausdrucken und schriftlich ausfüllen oder das elektronische Formular unten ausfüllen. Die geltenden Statuten sowie das Leitbild des SVDA finden Sie unter Portrait.
Mitgliedschaften
Aktivmitglied
Jedes Aktivmitglied ist berufstätig und verfügt über eine anerkannte Ausbildung als Dentalassistentin / Zahnmedizinische Assistentin. Sie haben das Stimm- und Wahlrecht.
Passivmitglied
Passivmitglied kann jede natürliche Person sein, welche die Verbandszwecke fördert. Passivmitglieder sind mindestens ½ Jahr nicht als Dentalassistentin berufstätig oder am Beruf interessierte Personen. Sie haben kein Stimm- und Wahlrecht.
Juniormitglied
Juniormitglieder sind Lernende, welche eine anerkannte Ausbildung absolvieren. Nach Abschluss der Ausbildung erhält das Juniormitglied automatisch den Status des Aktivmitglieds. Sie haben das Stimm- und Wahlrecht.
Seniormitglied
Seniormitglieder verfügen über eine anerkannte Ausbildung als Dentalassistentin / Zahnmedizinische Assistentin. Sie haben das Pensionsalter erreicht und sind somit nicht mehr auf dem Beruf tätig. Sie haben das Stimm- und Wahlrecht.
Kollektivmitglied
Kollektivmitglieder können Firmen oder juristische Personen sein, welche die Verbandszwecke fördern wollen. Sie haben kein Stimm- und Wahlrecht.
Jahresbeiträge
Aktivmitglied | Fr. | 110.- / Jahr |
Passivmitglied | Fr. | 90.- / Jahr |
Juniormitglied (Lernende) |
| Gratis |
Seniormitglied | Fr. | 25.- / Jahr |
Kollektivmitglied | Fr. | 150.- / Jahr |
Rechnungstellung bei Eintritt während dem Jahr:
1. Januar bis 30. Juni: ganzer Beitrag
1. Juli bis 31. Oktober: ½ Beitrag
1. November bis 31. Dezember: Beitragsfrei keine Rechnung