Der SVDA hat basierend auf den SSO-Richtlinien eine unverbindliche Lohnempfehlung für 2025 veröffentlicht. Die Lohnfestlegung bleibt Verhandlungssache, doch bestimmte Kriterien können eine Anpassung rechtfertigen.
Die Festlegung des Lohnes ist grundsätzlich Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in, wobei Faktoren wie Alter, Berufserfahrung, Vorbildung, Zusatzfunktionen und Weiterbildungen berücksichtigt werden sollten. Besonders gute Arbeitsleistungen können ebenfalls eine Erhöhung des Grundlohns rechtfertigen. Die vorgeschlagenen Grundlöhne sind nach Berufsjahren gestaffelt und beziehen sich auf eine Vollzeitstelle mit einer 42-Stunden-Woche. Gemäss den SSO-Richtlinien ist nach dem 10. Berufsjahr keine automatische Erhöhung vorgesehen. Dennoch rät der SVDA dazu, jährlich eine Gehaltsanpassung zu beantragen. Dabei zählen auch Teilzeitanstellungen anteilig zu den Berufsjahren.
Empfohlene Zusatzleistungen
Neben dem Grundlohn wird empfohlen, weitere Aspekte in die Vertragsgestaltung einzubeziehen:
- Ferien: Der SVDA empfiehlt ab 50 Jahren fünf Ferienwochen und ab 60 Jahren sechs Ferienwochen zu beantragen. Die SSO-Richtlinien sehen dies zwar nicht vor, der SVDA erachtet es aber als sinnvoll und richtig, danach zu fragen.
- Fortbildung: Der SVDA empfiehlt zudem, im Einzelarbeitsvertrag eine Fortbildungsvereinbarung festzuhalten. Diese soll Dentalassistent:innen bei einer Vollzeitanstellung (100 %) einen Anspruch auf zwei bezahlte Fortbildungstage pro Dienstjahr gewähren, sofern dies ihrer bzw. seiner Position entspricht. Zeitpunkt und Thema der Fortbildung erfordern die Zustimmung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers.
- Zusatzausbildungen: Eine Weiterbildung zur Prophylaxeassistent:in oder Praxisadministrator:in rechtfertigt gemäss SSO-Richtlinien einen Gehaltszuschlag von Fr. 5'200.– (13 x Fr. 400.–) zum Bruttojahressalär als Dentalassistent:in. Übt eine Dentalassistentin oder ein Dentalassistent beide Funktionen aus, gibt es keinen doppelten Zuschlag. Der Zuschlag gilt für ein Pensum von 80–100 % in einer oder beiden Rollen. Bei einem kleineren Pensum wird der Zuschlag anteilig berechnet. Der SVDA hält dies für angemessen. Praxismanager:in ist kein anerkannter Abschluss der SSO. Eine Lohnempfehlung ist aufgrund der Unterschiedlichkeit der Aus-, Fort- und Weiterbildungen nicht möglich; ein höherer Lohn ist Verhandlungssache.
- Berufsbildner:innen-Zuschlag: Wer neben seiner regulären Funktion eine zusätzliche, regelmässig anfallende Aufgabe mit erheblichem Zeitaufwand und besonderer Verantwortung übernimmt, hat Anspruch auf eine Zusatzentschädigung. Für die Ausbildung und Führung von Lernenden empfiehlt der SVDA in Anlehnung an den Kaufmännischen Verband einen Zuschlag von Fr. 1'950.– bis 3'250.– (13 x Fr. 150.–bis 250.–) zum Bruttojahressalär bzw. eine Erhöhung von 3–5 %.
Individuelle Verhandlungen weiterhin entscheidend
Zusätzliche Qualifikationen oder erweiterte Verantwortungen können den Grundlohn erhöhen. Der Lohn bleibt verhandelbar, vor allem, wenn man sich durch Fortbildungen kontinuierlich weiterentwickelt. Die neuen Richtwerte schaffen eine solide Basis für faire Löhne. Arbeitnehmer:innen wird empfohlen, gut informiert in die Lohnverhandlung zu gehen.
Bei Fragen steht Ihnen unser Sekretariat inkl. Rechtsdienst (info@svda.ch) zur Verfügung.
Die Salärrichtlinien der SSO sind wie folgt zu finden (abgestuft nach Berufsjahren): https://www.sso.ch/de/praxisteam