Dentalassistentin und Dentalassistent Berufsbild

Berufliche Anforderungen

  • Gute allgemeine Schulbildung
  • Interesse an naturwissenschaftlichen und kaufmännischen Themen
  • Freude an Computerarbeit
  • Kontaktfreude
  • Einfühlungsvermögen
  • gute Umgangsformen
  • Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Dienstleistungsbewusstsein
  • Organisationsfähigkeit
  • geschickte Hände
  • zuverlässige, sorgfältige Arbeitsweise
  • Sinn für Sauberkeit und Ordnung
  • gute Gesundheit (Bein- und Rückenbelastung)
  • keine Überempfindlichkeit gegenüber Chemikalien
  • Verschwiegenheit (ärztliche Schweigepflicht) 

www.anforderungsprofile.ch

Lehrdauer / Berufsbezeichnung / gesetzliche Grundlagen

Der neue Bildungsplan für Dentalassistentinnen/Dentalassistenten wurde vom SBFI am 5. Juli 2019 genehmigt. Er tritt zusammen mit der Bildungsverordnung (BiVo) am 1. Januar 2020 in Kraft und gilt für alle Lehrverhältnisse die 2020 starten.

Der alte Bildungsplan für Dentalassistentinnen/Dentalassistenten wurde vom SBFI am 20. August 2009 genehmigt. Er trat zusammen mit der Bildungsverordnung (BiVo) 1. Januar 2010 in Kraft und gilt noch für alle Lehrverhältnisse die vor 2020 starteten.

Die Kantone sind für den Vollzug dieser Verordnung verantwortlich.

Wichtigste Handlungskompetenzen/Berufsausübung

Hier finden Sie alle Informationen zu den wichtigsten Handlungskompetenzen und der Berufsausübung.

Lehrstellen

Als mögliche Lehrstellen kommen Zahnarztpraxen oder zahnmedizinische Kliniken in Frage.

Löhne während der Ausbildung

Für Lehrverträge mit Inkrafttreten ab August 2011 gelten folgende Ansätze, die verbindlich sind und weder nach oben noch nach unten verändert werden dürfen.

1. LehrjahrFr.550.–
2. LehrjahrFr.900.–
3. LehrjahrFr.1'300.–

Zahlbar 13 Mal pro Jahr

Berufsschulen

Die Lernenden besuchen während einem Tag pro Woche die Berufsschule.

Zusatzausbildungen OPT, FR und DVT für DentalassistentInnen

Aktuelle Informationen zu Zusatzausbildungen für OPT, FR und DVT für DentalassistentInnen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG.

Obligatorische Strahlenschutz-Fortbildung für Dentalassistentinnen

Aktuelle Informationen zur obligatorischen Strahlenschutzfortbildung finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG.

Überbetriebliche Kurse (üK)

Zur Erlangung grundlegender Fertigkeiten des DA-Berufes ist der Besuch der zehn Kurstage während der Ausbildung obligatorisch. Es werden folgende Handlungskompetenzen umgesetzt:

1. Lehrjahr Kurs 1 / 4 Tage

Bei der Befundaufnahme assistieren, bei Füllungstherapien assistieren, bei endodontischen Behandlungen assistieren, für den persönlichen und den Gesundheitsschutz der Patientinnen und Patienten sowie den Umweltschutz sorgen, das Behandlungszimmer nach Vorschrift vor- und nachbereiten, Medizinprodukte gemäss den aktuellen Richtlinien des Schweizerischen Heilmittelinstituts (Swissmedic) aufbereiten, Abfälle und Sonderabfälle entsorgen, Patientinnen und Patienten empfangen

2. Lehrjahr Kurs 2 / 3 Tage

Patientinnen und Patienten bei allen Behandlungsschritten betreuen, bei Füllungstherapien assistieren, bei endodontischen  Behandlungen assistieren, bei Paradontologieuntersuchungen und -behandlungen , bei prothetischen Behandlungen assistieren, bei kieferorthopädischen Behandlungen assistieren, bei zahnärztlichen chirurgischen Behandlungen assistieren, Patientinnen und Patienten empfangen, Patiententermine verwalten, Patientinnen und Patienten über Prophylaxe aufklären

3. Lehrjahr Kurs 3 / 3 Tage

Für den persönlichen und den Gesundheitsschutz der Patientinnen und Patienten sowie den Umweltschutz sorgen, das Behandlungszimmer nach Vorschrift vor- und nachbereiten, Medizinprodukte gemäss den aktuellen Richtlinien des Schweizerischen Heilmittelinstituts (Swissmedic) aufbereiten, intraorale Aufnahmen (Röntgenbilder) im Niedrigdosisbereich nach Auftrag der Zahnärztin/des Zahnarztes erstellen, die Aufnahmen verarbeiten, bei den Röntgensystemen die Konstanzprüfung durchführen, Kostenvoranschläge und Rechnungen erstellen, einfache Buchhaltung führen, Versicherungsfälle bearbeiten, Lager für Praxismaterial bewirtschaften

Qualifikationsverfahren

1. Zu prüfende Handlungskompetenzbereiche «Praktische Arbeit»

HandlungskompetenzGewichtung
Assistieren bei speziellen Behandlungen25%
Umsetzen von Hygienevorschriften und Hygienemassnahmen25%
Durchführen von bildgebender Diagnostik (röntgen)25%
Betreuen von Patientinnen und Patienten, erledigen von administrativen Arbeiten      25%


Die Praktische Arbeit muss mit mindestens Note 4 bestanden sein.

2. Zu prüfende Berufskenntnisse schriftlich

BerufskenntnisGewichtung
allgemeine Behandlungsprozesse30%
Hygienevorschriften und Hygienemassnahmen, ausführen von Unterhaltsarbeiten      30%
Durchführen von bildgebender Diagnostik20%
Betreuen von Patientinnen und Patienten      20%


Die Berufskenntnisse müssen mit mindestens Note 4 bestanden sein.

3. Qualifikationsbereich Allgemeinbildung

 

4. Erfahrungsnote